Auf der Protected Bike Lane, einem geschützten Radstreifen, sind Radfahrer*innen sicher unterwegs. © ADFC

Radverkehrsführung im Ammerland: Hauptverkehrsstraßen innerorts

Die meisten Unfälle mit dem Fahrrad passieren innerorts. Wie kann der Radverkehr auf Hauptverkehrsstraßen in den Ammerländer Gemeinden sicher geführt werden? Drei Varianten kommen für den ADFC Ammerland in Frage.

Die folgenden drei Varianten sind aus Sicht des ADFC Ammerland für die Radverkehrsführung innerorts auf Haupt­verkehrsstraßen mit relativ hohem Verkehrsaufkommen ge­eignet. Die Reihen­folge der drei Varianten stellt grundsätzlich eine hie­rar­chische Ordnung dar: Die zuvor dargestellte Variante ist der nachfolgenden im Regelfall vor­zu­ziehen. Die Entscheidung für eine passende Variante ist letztlich aber immer von den örtlichen Besonderheiten abhängig.

 

1. Protected Bike Lane

Die Protected Bike Lane, ein separater und geschützter Radstreifen, ist für den Radverkehr eine besonders sichere und komfortable Variante.

 

Beschreibung:

  • Führung des Radverkehrs auf beiden Straßenseiten im Seitenraum auf Fahrbahnniveau
  • Breite der „Protected Bike Lane“: mindestens 2,50 Meter breit, um Überholen anderer Radfahrer*innen zu ermöglichen; 2 Meter als absolute Mindestbreite nur abschnittweise
  • Trennung des Radverkehrs von der Fahrbahn des Kraftverkehrs durch Elemente wie Poller oder Blumenkübel und markierte Schutzzonen
  • Breite der Schutzzone mindestens 0,75 Meter
  • KEINE Parkspur zwischen Fahrbahn und Radweg
     

Vorteile:

  • Schutzraum für den Radverkehr durch Trennung vom Kraftverkehr
  • bessere Wahrnehmung des Radverkehrs durch Führung auf Fahrbahnniveau
  • Einhaltung des Sicherheitsabstands durch breite Schutzzonen zum Kraftverkehr
  • Verhinderung des Fahrens, Haltens und Parkens von Autos auf der „Protected Bike Lane“ durch Trennelemente
  • Trennung des Fußverkehrs vom Radverkehr durch Bordsteinkante
     

Nachteile:

  • hoher Platzbedarf: mind. 3 Meter für eine Fahrbahnseite, zusätzlich Abstand zum Fußweg
  • hohe Gefahr von Abbiegeunfällen bzw. Einbiegen-/ Kreuzen-Unfällen an Knotenpunkten
    → sichere Gestaltung von Knotenpunkten mit guten Sichtbeziehungen als Voraussetzung

2. Radweg auf dem Hochbord

Wenn keine „Protected Bike Lane“ möglich ist oder örtliche Besonderheiten dafür sprechen, kommt an Hauptverkehrsstraßen auch ein Radweg auf dem Hochbord in Frage. Die Ausgestaltung muss geeignet sein, Abbiegeunfällen vorzubeugen, damit Radwege für alle - auch für Kinder - sicher sind.

 

Beschreibung:

  • Führung des Radverkehrs auf beiden Straßenseiten auf dem Hochbord
  • Breite des Radwegs: möglichst 2,50 Meter breit, um Überholen anderer Radfahrer*innen zu ermöglichen; 2 Meter als absolute Mindestbreite
  • KEINE Parkspur zwischen Fahrbahn und Radweg
  • im Bereich von Einmündungen, Knotenpunkten und Grundstückzufahrten:
  • rote Einfärbung des Radwegs
  • Markierung von Fahrrad-Piktogrammen auf dem Radweg
  • Markierung von „Haifischzähnen“ (Zeichen 342) auf der Fahrbahn
  • Anhebung der Radverkehrsfurt (Aufpflasterung)
     

Vorteile:

  • Schutzraum für den Radverkehr durch Trennung vom Kraftverkehr
  • Platzbedarf gegenüber „Protected Bike Lane“ etwas geringer
  • Verminderung der Gefahr von Abbiegeunfällen bzw. Einbiegen-/ Kreuzen-Unfällen an Einmündungen, Knotenpunkten und Grundstückszufahrten durch Aufpflasterung und Markierungen
     

Nachteile:

  • Kfz-Führer*innen nehmen Radfahrer*innen auf dem Hochbord häufig nicht als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer*innen wahr
  • Fußgänger*innen sind nicht durch einen Bordstein vom Radverkehr getrennt
  • Gefahr von Abbiegeunfällen bzw. Einbiegen-/ Kreuzen-Unfällen an Knotenpunkten durch Anhebung der Radverkehrsfurt lediglich vermindert, aber nicht gebannt
    → sichere Gestaltung von Knotenpunkten mit guten Sichtbeziehungen notwendig
  • Platzbedarf

3. Mischverkehr mit Piktogramm-Ketten

Ist auf Hauptverkehrsstraßen eine vom Kraftverkehr getrennte Führung nicht möglich, ist der Radverkehr sicher auf der Fahr­bahn zu führen. Dazu muss der Kraftverkehr auf die gemeinsame Führung und die resultierenden Besonderheiten aufmerksam gemacht werden.

 

Beschreibung:

  • Markierung von Fahrrad-Piktogrammen:
  • durchgehende Ketten
  • Abstand der Piktogramme: 25-50 Meter
  • mittig auf der Fahrbahn
  • Hinweistafeln zu Besonderheiten des Misch­verkehrs und wichtigen Verkehrsregeln, wie z.B.
    „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“  •  "Abstand! innerorts min. 1,5 m“  •  „Pass dein Tempo an!“
  • begleitende Kampagne(n) für ein besseres Miteinander im Verkehr mit Bannern, Plakaten, Flyern u.ä.
Eine Hinweistafel am Ortseingang weist auf den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern hin.
Hinweistafel für Mischverkehr: "Abstand beim Überholen" in Schwandorf © ADFC Ammerland

Vorteile:

  • sehr gute Sichtbeziehungen zwischen Kfz- und Radverkehr auf der Fahrbahn
  • Gefahr von Abbiegeunfällen und Einbiegen-/
  • Kreuzen-Unfällen entfällt
  • Kfz nehmen Rad­fahrer*innen als gleich­berechtigte Verkehrsteilnehmer*innen wahr
  • Förderung der Akzeptanz durch mittige Platzierung der Piktogramm-Ketten, Hinweistafeln und begleitende Kampagne
  • Trennung des Fußverkehrs vom Radverkehr
     

Nachteile:

  • kein vom Kraftverkehr abgetrennter Schutzraum für den Radverkehr
  • Akzeptanz anfangs teilweise schwierig → Information und Kommunikation notwendig

 


Sichere Überleitung an Ortseingängen

Unabhängig davon, ob der Radverkehr auf einer „Protected Bike Lane“, auf einem Radweg (Hoch­bord) oder auf der Fahrbahn geführt wird, ist an Ortseingängen eine sichere Überleitung auf die andere Straßenseite notwendig.

Beschreibung:

  • Mittelinsel mit Querungshilfe an den Ortseingängen; gemeinsame Wartefläche für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen
  • Länge der gemeinsamen Wartefläche: mind. 4 Meter; Breite der gemeinsamen Wartefläche: möglichst 3,50 Meter für Fahrräder mit Anhängern, mindestens aber 3 Meter
  • ortseinwärts: Verschwenkung der Fahrbahn um die Verkehrsinsel
  • bei separater Führung des Radverkehrs innerorts:
    ortseinwärts Überleitung des Radverkehrs vom außerörtlichen gemeinsamen Fuß- und Radweg auf die entsprechende Nebenanlage
  • bei Führung des Radverkehrs innerorts auf der Fahrbahn:
    ortseinwärts gesicherte Ableitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn mit „Stummel-Schutzstreifen“ nach der Querungshilfe

 

Vorteile:

  • sichere Überleitung des Radverkehrs vom oder zum außerörtlichen Zweirichtungsradweg
  • geschwindigkeitsreduzierende Wirkung auf den Kraftverkehr am Ortseingang
     

Nachteil:

  • Platzbedarf → Alternative: lichtsignalgeregelte Querungshilfe ohne Mittelinsel

KEINE verkehrssicheren Varianten: Rad- und Schutzstreifen

Aus folgenden Gründen stellten einfache Rad- und Schutzstreifen aus Sicht des ADFC Ammerland KEINE sichere Rad­ver­kehrs­führung dar:

Verkehrs­wissen­schaftliche Untersuchungen zeigen, dass Kraftfahrzeuge auf Straßen mit Rad- und Schutz­streifen wesentlich häufiger den Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrer*innen nicht ein­halten und dabei ganz besonders eng an den Radfahrer*innen vorbeifahren.1 Kfz-Führer*innen nehmen die Rad- und Schutzstreifen i.d.R. als Schutzraum für den Radverkehr wahr und gehen davon aus, dass sie gefahrlos an Radfahrenden vorbeifahren können, solange sie auf „ihrer eigenen“ Spur bleiben. Rad- und Schutzstreifen sind jedoch grundsätzlich zu schmal, um den Min­dest­abstand beim Über­holen „automatisch“ zu gewährleisten. Auf Straßen ohne Rad- oder Schutz­streifen ist die Wahrscheinlichkeit, dass Radfahrer*innen zu eng überholt werden, deutlich ge­ringer. Insbesondere wenn kein Gegenverkehr kommt, weichen Kfz auf Straßen ohne Rad- oder Schutz­streifen beim Überholen häufiger die Gegenfahrbahn aus. Erhöhen lässt sich die Sicherheit des Radverkehrs auf der Fahrbahn dagegen durch die Markierung von Piktogramm-Ketten sowie Infor­mation und Kommunikation zu den Besonderheiten des Mischverkehrs (siehe oben).

Rad- und Schutzstreifen werden außerdem sehr häufig von Kraftfahrzeugen zum Parken genutzt.

Von Radfahrer*innen werden Rad- und Schutzstreifen sehr schlecht angenommen. Sie bieten in dieser Hinsicht also keine Vorteile gegenüber dem Mischverkehr ohne Markierung von Streifen. Auch die geringe Akzeptanz der Streifen durch den Radverkehr und das häufige Ausweichen auf den Fußweg sind wissenschaftlich belegt.2

1 Huemer, A.K. (2012). Towards an effective measurement of driver distraction in real life and in low cost
simulation.
Dissertation, Technische Universität Braunschweig.

2 Richter, T.; Beyer, O.; Ortlepp, J.; Schreiber M. (2019): Sicherheit und Nutzbarkeit markierter Radverkehrs­führungen. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Unfallforschung der Versicherer, Forschungsbericht Nr. 59.

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https://ammerland.adfc.de/artikel/radverkehr-auf-hauptverkehrsstrassen-innerorts

Häufige Fragen von Alltagsradfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

     

    Hier gibt es Informationen über die Arbeit des ADFC im Ammerland:

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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